AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Eigelsreiter BetriebsgesmbH
§1) Allgemeine Vorbemerkungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eigelsreiter BetriebsgesmbH gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht die Eigelsreiter BetriebsgesmbH hiermit ausdrücklich. Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt für alle Bestellungen. Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
§ 2) Verträge
Verbindlichkeit eines Vertrages tritt erst dann ein, wenn es zur schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch die Eigelsreiter BetriebsgesmbH kommt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Preise. Eine andersweitige Vermietung des angebotenen Materials bis zum Vertragsabschluss behält sich die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ausdrücklich vor. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. In allen Fällen, in denen die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ohne ihr Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, ist sie von der Lieferpflicht befreit.
§ 3) Überlassung der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung der Eigelsreiter BetriebsgesmbH. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietgegenstände hat der Kunde bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch die Eigelsreiter BetriebsgesmbH. Der Kunde ist bei der Übernahme von Zelthallen und Zubehör verpflichtet, den Empfang derselben zu bestätigen und bestätigt damit die ordnungsgemäße Übernahme. Nach Beendigung der Veranstaltung sind sämtliche Installationen und Eigeninventar aller Art zu entfernen, um der Eigelsreiter BetriebsgesmbH den unverzüglichen Abbau des Zeltes und aller sonstigen Mietgegenstände zu ermöglichen.
§ 4) Angebote
Die Angebote der Eigelsreiter BetriebsgesmbH sind freibleibend. Der Kunde gibt durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon ein verbindliches Kaufangebot ab. Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ist berechtigt, die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch eine Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung anzunehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der Eigelsreiter BetriebsgesmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Eigelsreiter BetriebsgesmbH zu vertreten ist. Sollte die Ware beim Lieferanten der Eigelsreiter BetriebsgesmbH nicht verfügbar sein, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet. Eine Eingangsbestätigungsmail, die nach Eingang der Bestellung des Kunden versandt wird bzw. die Aufnahme der telefonischen Bestellung bei der Eigelsreiter BetriebsgesmbH stellen keine verbindliche Annahme des Angebotes dar.
§ 5) Preise
Die angegebenen Preise sind Nettoendpreise, das heißt, sie gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (in Österreich 20 %) ausschließlich für die vertraglich festgelegten Gegenstände und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und -wege.
Der Gesamtpreis beinhaltet den Mietpreis bis zu 3 Tagen, den An- und Abtransport, die Aufstellung und den Abbau, sowie die Notwendige Anzahl an Beleuchtungskörpern (exkl. Installation) und eine entsprechende Feuer- und Haftpflichtversicherung. Die Preise sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die Eigelsreiter BetriebsgesmbH berechtigt, ab Zustellung der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Für jede erforderliche Folgemahnung werden dem Kunden 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Die Kosten für die Veranstaltungsbewilligung sind in den vereinbarten Preisen nicht inkludiert, da diese nicht an die Eigelsreiter BetriebsgesmbH sondern an die zuständige Behörde bzw. den Statiker zu entrichten sind. Beim Einholen der einzelnen Bewilligungen ist die Eigelsreiter BetriebsgesmbH gerne behilflich.
§ 6) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen.
Für Festzelte mit erforderlicher Bauabnahme trägt der Kunde die Kosten für die Abnahme. In Österreich ist unter 100 m2 Einzelzeltfläche kein Bauansuchen nötig. Der Auftragnehmer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird von der Eigelsreiter BetriebsgesmbH nur dann in die Wege geleitet, wenn dies gesondert vereinbart ist. Unvorhergesehene behördliche Auflagen werden von uns, sofern möglich, auf Kosten des Mieters erfüllt. Im Falle der Unmöglichkeit können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadenersatzpflichtig zu werden. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Genehmigung nicht zu erhalten ist. In diesem Fall muss der Kunde der Eigelsreiter BetriebsgesmbH neben den entstanden Kosten den Mietausfall ersetzen.
Für alle Strom- und Leitungsanschlüsse (Zu- und Abwasser) hat der Kunde zu sorgen und muss die Eigelsreiter BetriebsgesmbH auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen. Die elektrischen Installationen sind von einer konzessionierten Fachfirma nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen der ÖVE herzustellen. Für den Anschluss der Leih-WC-Anlagen hat der Kunde selbst zu sorgen. Serviceleistungen werden gesondert verrechnet. Die WC-Anlage muss nach Beendigung des Mietverhältnisses gereinigt und in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, ansonsten werden die Reinigung/Entleerung und Reparaturen in Rechnung gestellt. Leih-Heizgeräte werden immer am Lieferort in Betrieb genommen, um gewährleisten zu können, dass die Geräte funktionstüchtig übergeben wurden. Der Kunde hat außerdem für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen.
Die laut der jeweiligen gültigen Bauordnung vorgeschriebene Gebrauchsabnahme der Zelte hat der Kunde bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass sie vor Übergabe der Anlage an den Kunden im Beisein einer von der zuständigen Behörde dafür beauftragten Person stattfindet. Der Kunde bestätigt der Eigelsreiter BetriebsgesmbH die ordnungsgemäße Übergabe der fertigen Anlage separat schriftlich. Nach Fertigstellung des Aufbaus ist der Kunde mit den Mietgegenständen uneingeschränkt einverstanden. Anfallende Gebühren für die Gebrauchsabnahme trägt der Kunde.
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Weiters hat der Kunde für eine LKW-Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort, sowie der Möglichkeit der Verankerung des Zeltes mit 80 cm langen Erdnägeln zu sorgen. Der Aufstellplatz muss gerade sein und ist vom Auftraggeber auf unterirdische Einbauten jeder Art zu kontrollieren (Pläne). Für Schäden, welche durch das Einschlagen der Erdnägel entstehen, sowie Flurschäden durch den An- und Abtransport haftet die Eigelsreiter BetriebsgesmbH auf keinen Fall. Die Sicherung, Räumung, Absperrung und Beleuchtung des Zeltplatzes ist Sache des Kunden.
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12 Grad C. nicht unterschritten wird. Die Zelte sind regelmäßig statisch ohne Schneelast berechnet. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme etc. sind bei Sturm zu schließen und gegen entsprechende Schäden zu sichern.
Konstruktionsveränderungen jeglicher Art an den Mietgegenständen sind untersagt. Sollte es bei Mietobjekten zu Lockerungen von Konstruktionsteilen, Verspannungen oder Bedachungen kommen, hat der Kunde die Eigelsreiter BetriebsgesmbH sofort zu benachrichtigen und erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Dem Kunden ist untersagt, ohne Zustimmung der Eigelsreiter BetriebsgesmbH Veränderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen an den Zelten vorzunehmen, vornehmen zu lassen oder auch zu dulden. Zeltgerüst sowie andere Mietgegenstände dürfen nicht zum Aufhängen artfremder Gegenstände genutzt werden.
§ 7) Haftung
Der Kunde haftet für Sachschäden und Personenschäden, die durch den Betrieb der Mietgegenstände entstehen. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt die Eigelsreiter BetriebsgesmbH auch gegenüber Dritten nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens der Eigelsreiter BetriebsgesmbH bleibt davon unberührt.
Für Verzögerungen beim Auf- /Abbau durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (Sturm, starker Regen, Schnee, Hagel, Frosteinbruch, Unwetter oder auch Hilfskräfte, die in Qualität und Quantität unzumutbar sind, usw.) haftet die Eigelsreiter BetriebsgesmbH nicht. Bei Schneefall hat der Kunde ja nach Schneelastfähigkeit des Mietobjektes für die sofortige Beräumung der Zeltdächer und zu benutzenden Wegeflächen von Schnee zu sorgen – gegebenenfalls durch Beheizung.
§ 8) Versicherung
Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH empfiehlt dem Kunden für die Dauer der Zeltmiete eine Unfall- und Haftpflicht bzw. sonstige Versicherung zusätzlich abzuschließen. Für das Inventar, bzw. Lagerware des Mieters übernimmt die Eigelsreiter BetriebsgesmbH keine Haftung.
Die Zelte der Eigelsreiter BetriebsgesmbH sind uns Feuer-, Sturm- und Haftpflicht versichert. Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH übernimmt die Haftpflichtversicherung, soweit durch deren Mietmaterial Personen und Sachschaden schuldhaft verursacht wurde, bis zu einer Höhe von EUR 3 Mio. Ohne Verschulden haftet die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ebenso wenig wie für Fälle höherer Gewalt.
Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit der Dach- und Seitenverkleidung wird von der Eigelsreiter BetriebsgesmbH nicht übernommen. Auch die Haftung für Feuer- und Wasserschäden wird von uns nicht übernommen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits bei der Imprägnierung und Beschichtung unserer Dach und Seitenbeplanung des Zeltmaterials vor.
§ 8) Rücktritt
Der Kunde, für den das Rechtsgeschäft ein Verbrauchergeschäft ist, wurde von der Eigelsreiter BetriebsgesmbH darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihm ein Rücktrittsrecht nach § 3 Abs. 3 Konsumentenschutzgesetz nicht zusteht. Für den Fall, dass der Mieter von der bereits angenommenen Bestellung zurücktritt, ist eine Abstandsnachzahlung von 50 % des vereinbarten Bruttomietzinses zu entrichten, die mit dem Tag der Rücktrittserklärung zur Zahlung fällig wird. Verzögerungen in der Lieferung des Zeltes durch höhere Gewalt oder unfallsbedingt können keinen Schadenersatz des Mieters auslösen.
Weigert sich der Kunde die Mietobjekte zu übernehmen, kann die Eigelsreiter BetriebsgesmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50 % der Auftragssumme (Mietkosten, Montagekosten, sonstige Nebenkosten etc.) als Entschädigung ohne Nachweis fordern.
Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ist weiters berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Bei nachträglichem Wegfall der Kreditwürdigkeit ist die Eigelsreiter BetriebsgesmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls der Kunde nicht auf deren Verlangen unverzüglich ausreichende Sicherheit für deren noch ausstehenden Forderungen leistet.
§ 9) Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens der Eigelsreiter BetriebsgesmbH für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH
stellt geprüfte, aber gebrauchte Zelte zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängel möglich. Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Beanstandung muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden. Änderungen der angegeben Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
§ 10) Datenschutz
Gemäß dem geltenden österreichischen Recht behält sich die Eigelsreiter BetriebsgesmbH vor, die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage zu verarbeiten und zu speichern. Ausführungen sowie persönliche Daten bleiben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung verwendet werden.
Die Eigelsreiter BetriebsgesmbH ist mit dem Vertragsabschluss berechtigt, den Kunden in ihre Referenzliste ihrer Homepage aufzunehmen.
§ 11) Schlussbemerkungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist A-3100 St. Pölten. Als Gerichtsstand wird für alle sich etwa ergebenen Streitigkeiten das dort ansässige Bezirksgericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Es steht der Eigelsreiter BetriebsgesmbH frei den Gerichtsstand des Kunden auch an seinem jeweiligen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Anspruch zu nehmen.
Mit Eingehen einer Geschäftsbeziehung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eigelsreiter BetriebsgesmbH.
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